Kostenerstattung


Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung

GESETZLICH VERSICHERTE PATIENTEN / GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG

Bei den gesetzlichen Krankenversicherten - bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wird die kieferorthopädische Behandlung in den meisten Fällen von den Krankenkassen übernommen.

Die neuen Richtlinien sind die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (vorhandene Fehlstellungen werden genau analysiert und in einer Tabelle eingestuft).

In dieser Situation, muss der Versicherte zunächst einen Eigenanteil von 20% (beim zweiten Kind 10%) selber tragen.

Die Rechnung für den Eigenanteil erhalten Sie alle 3 Monate. Sie sind verpflichtet, diese Rechnungen bis zum Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung zu sammeln und sicher aufzubewahren.

Damit nicht nur die Behandlung, sondern auch die Finanzierung zu Ihnen passt, bieten wir jedem Patienten eine individuell abgestimmte Ratenzahlung, sowie zins- und gebührenfreie Finanzierung Ihrer Behandlung an.

Wenn die Behandlung im vorgesehenen Umfang erfolgreich abgeschlossen ist erstattet Ihnen die Krankenkasse, die von Ihnen gezahlten Eigenanteile zurück.

Was passiert, wenn die Krankenkasse die Behandlung nicht übernimmt?

Sie erhalten von uns, auf Wunsch einen kieferorthopädischen Behandlungsplan auf privater Basis (GOZ)

Bei Behandlungswunsch bieten wir Ihnen selbstverständlich Ermäßigungen und zinsfreie Ratenzahlungsmöglichkeiten.

Außervertragliche Leistungen
Außervertragliche Leistungen

Es sind medizinische notwendige Leistungen, die die kieferorthopädische Behandlung optimieren (die aber nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen vorhanden sind).

Eine moderne, zeitgerechte Kieferorthopädie ist ohne außervertragliche Leistungen nicht möglich! Um Ihnen diese Leistungen zu ermöglichen, bietet unsere Praxis verschiedene Zahlungswege (inkl. Ratenzahlung) an. Private Zusatzversicherungen könnten die Kosten für die außervertraglichen Leistungen übernehmen.

ZUSATZVERSICHERUNG

Zusatzversicherungen beteiligen sich teilweise an den Kosten von „Grenzbehandlungen“ (KIG-Einstuffung 1-2) und außervertraglichen Leistungen.
 

BEIHILFE

Die Beihilfe übernimmt prinzipiell die Kosten für eine durchschnittliche Behandlung, bei festgestellter medizinischer Notwendigkeit.

PRIVAT VERSICHERTE PATIENTEN - PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

Bei privat Krankenversicherten wird ein kieferorthopädischer Behandlungsplan erstellt, den Sie Ihrer privaten Kasse zur Genehmigung vorlegen müssen.

Die Kosten erstattet Ihnen Ihre private Kasse/Beihilfe. Ob und wie viel die Krankenkasse von den Behandlungskosten übernimmt, entscheidet die private Krankenkasse in Abhängigkeit von Ihrem Versicherungsvertrag.